Lehrarbeit

Die Strafgewalt des Schiedsrichters – Lektion 1

Die Tatsachenentscheidung

Vorüberlegungen

Nach diesen grundlegenden Ausführungen soll im weiteren dargelegt werden, wie das Thema »Strafgewalt des Schiedsrichters« in der Lehrarbeit behandelt werden kann. Da die Übertragung weitgehender Kompentenzen an den Spielleiter nicht nur die Regel 5 (Der Schiedsrichter) tangiert, bietet sich aus didaktischer Sicht die Behandlung des Themas als Regellängsschnitt an.

Planung

Die Planung der ersten Lehrveranstaltung könnte so aussehen:

  1. Einführung in das Thema (siehe vorstehende Ausführungen)
  2. Vorstellung der Präambel zur Regel 5 (Transparent) *
  3. Untersuchung der Regeltexte unter dem Aspekt der »Tatsachenentscheidung« (Gruppenarbeit)**
  4. Berichte aus den Arbeitsgruppen ***

*) Die Vollmacht des Schiedsrichters – »Jedes Spiel wird von einem Schiedsrichter geleitet, der die unbeschränkte Vollmacht hat,den Fußballregeln in dem Spiel Geltung zu verschaffen, für das er nominiert wurde«;.

**) Vorteilhaft sind 3-er bis 5-er Gruppen, die arbeitsteilig jeweils 1-2 Regeln (je nach Textumfang) sichten. Auf die Bearbeitung der Regeln 14 bis 17 sollte verzichtet werden. Bei vielen Teilnehmern: Gruppen mit gleicher Aufgabenstellung für Korreferate bilden.

***) Nach dem Bericht jeder Arbeitsgruppe (und gegebenenfalls den Korreferaten) Diskussionen zulassen

Zur Planung – Punkt 3:

Tatsachenentscheidungen  in den Fußballregeln:

Regel Bestimmung
1 (Aus Regel 5:) Der Schiedsrichter hat zu entscheiden, ob der Zustand des Spielfeldes oder seiner Umgebung oder die Wetterbedingungen ein Spiel zulassen oder nicht. Er hat über den Zustand der auf dem Feld fest angebrachten Gegenstände oder der während des Spiels benutzten Ausrüstung einschließlich Torpfosten, Querlatte und Eckfahnen zu bestimmen.
2 Der Ball darf während des Spiels nur mit Genehmigung des Schiedsrichters ausgewechselt werden
3 Es ist dem Schiedsrichter überlassen, wann er einem zu spät kommenden Spieler das Zeichen seines Einverständnisses zum Betreten des Spielfeldes geben will (siehe auch Regel 12, Punkt 27) (Anmerkung: Das gilt übrigens auch für vorübergehend verletzt ausgeschiedene Spieler).

(Aus Regel 5:) Der Schiedsrichter entscheidet, ob er das Spiel unterbricht oder nicht, um einen verletzten Spieler zur Behandlung vom Platz bringen zu lassen.
4 Der Schiedsrichter stellt fest, ob Spieler Gegenstände tragen, die eine Gefahr für andere Spieler darstellen können.

(Aus Regel 5:) Er entscheidet, ob ein Spieler bestimmte Kleidungsstücke tragen darf oder nicht. Der Schiedsrichter ist allein befugt zu entscheiden, ob der Gipsverband, den ein Spieler trägt, eine Gefahr für andere Spieler bedeutet und ob der betreffende Spieler am Spiel teilnehmen darf oder nicht.
5 Der Schiedsrichter hat das Recht (und die Pflicht), das Spiel bei irgendeiner Regelübertretung oder aus einem anderen Grunde zu stoppen, zeitweilig zu unterbrechen oder abzubrechen, ein Spiel bei jedem Eingriff von außen zu stoppen, zeitweilig zu unterbrechen oder abzubrechen(!), disziplinarische Maßnahmen gegen Spieler zu ergreifen (Verwarnungen; Feldverweise), Maßnahmen gegen Mannschaftsverantwortliche zu ergreifen, die sich nicht verantwortungsbewusst benehmen, und er darf sie nach seiner Einschätzung(!) vom Spielfeld und dessen unmittelbarer Umgebung entfernen lassen.
6 Bei ungehöriger Einmischung und nicht einwandfreiem Betragen kann der Schiedsrichter den Schiedsrichterassistenten seines Amtes entheben.

(Aus Regel 5:) Er kann nach Hinweisen seines Assistenten über Ereignisse entscheiden, die er selbst nicht gesehen hat.
7 Die Dauer der Halbzeitpause kann nur mit Zustimmung des Schiedsrichters geändert werden. Mit der Festlegung der Spielzeit trifft der Schiedsrichter eine Tatsachenentscheidung.
9 In Zweifelsfällen gilt der Ball als so lange im Spiel, bis der Schiedsrichter gepfiffen hat.
10 Torentscheidung ist Tatsachenentscheidung
11 Abseitsentscheidung ist Tatsachenentscheidung
12 Alle Entscheidungen im Rahmen der Regel 12 (Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen) sind Tatsachenentscheidungen.*

*) wenn ein Sportgericht im nachhinein feststellt, dass eine persönliche Strafe zu Unrecht verhängt wurde (z. B. durch den Fernsehbeweis), so beeinflusst diese Feststellung nicht das Spielergebnis sondern lediglich das Strafmaß
13 Es liegt im Ermessen des Schiedsrichters, ob er von der Einhaltung der 9,15m-Distanz bei Freistößen absehen will, um dadurch eine schnelle Ausführung zu ermöglichen.
14 – 17 Keine besonderen Festlegungen (siehe Regeln 10 und 11)
Tabelle 1 – Tatsachenentscheidungen in den Fußballregeln