Nachgedacht

Anwärterprüfungen

Plus: Einheitliche Anwärterprüfungen in Deutschland

Minus: Quote der nicht bestandenen Prüfungen zu hoch

Der DFB hat die Prüfungsvorgaben für Schiedsrichteranwärter in den Bundesländern unserer Republik angeglichen. Die Prüfungsfragen werden jetzt zentral erstellt. Dieses Verfahren erleichtert den Verbänden die Arbeit und lässt einen Vergleich der Prüfungsergebnisse in den verschiedenen Regionen zu. Zudem bekommt der DFB-SR-Ausschuss damit ein Instrument in die Hand, das Leistungsniveau zu steuern. Und dabei wurde leider »ganze Arbeit« geleistet:

  • Die Zahl der erlaubten Fehler bei den 30 schriftlichen Fragen der Anwärterprüfung wurde von 7 Fehlern auf 5 Fehler reduziert. Das bewirkt eine Erhöhung der Quote der nicht bestandenen Prüfungen um ca. 20%.
  • Die Prüfungsfragen wurden zudem erheblich erschwert.

Beides führte vielerorts zu einem sprunghaften Anstieg der Durchfallquote.

Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang die Weisung, dass nicht bestandene Prüfungen nicht sofort wiederholt werden dürfen, denn durch dieses häufig praktizierte Verfahren des »2. Versuches" werden die Tests zu einem Lotteriespiel »degradiert«. (Das gilt übrigens besonders für die jährlichen Leistungsnachweise auf allen Ebenen)

Grundsätzlich gilt es bei der Festlegung der Modalitäten für Prüfungen, die künftigen Anforderungen an die Kandidaten im Auge zu behalten. So muss von den Fußballschiedsrichtern in spe gefordert werden, dass sie Spiele (zunächst unterer Spielklassen) regelgerecht über die Runden bringen.

In den nachstehenden Untersuchungen zweier Spiele wurden die Anforderungen an die Spielleiter protokolliert.


Spielleitungsprotokoll eines D-Juniorenspiels (Bezirksebene), geleitet von einem jugendlichen Neuling (1. Spielleitung)

  • 14 x Entscheidungen zur Regel 12
    • davon 1x absichtliches Handspiel bestraft
    • davon 1x Strafstoß (TW bringt Gegner zu Fall), zögerlicher Pfiff, pers.Strafe blieb aus
    • davon 2 harte, aber korrekte Einsätze richtig beurteilt
    • davon 10x Halten und Stoßen richtig beurteilt
  • 12 x Eckstoß,
    • davon 1x Ausführung mit ungünstigem Stellungsspiel
  • 12 x Einwurf
    • davon 5 falsche Einwürfe nicht erkannt
    • davon 2x kein Pfiff bzw. sehr zögerlicher Pfiff, als Ball knapp über die Linie rollte
      • davon 1x im Zweifelsfall über die Richtung des Einwurfes den Spielern die Entscheidung überlassen (positiv)
  • 10 x Abstöße
  • 5 x Abseitsentscheidungen (Position des Angreifers beim Abspiel richtig erkannt)
  • 2 x Torentscheidungen (korrekt)
  • 1 x Schiedsrichterball (berechtigt und richtige Ausführung)
    • davon 1x Wiederholung wg. Regelverstoßes eines Spielers (o.k.)
  • 1 x Spielerwechsel (Bedingungen eingehalten)
  • 1 x »Ball in und aus dem Spiel«: Ball zu ¾ über Torlinie – Spiel nicht unterbrochen (o.k.)
  • 2 x Spielzeit: Halbzeitpfiff zeitgerecht; Nachspielzeit am Spielende zu lang und nicht angezeigt.

Nun kann bei den Prüfungsfragen natürlich nicht nach den künftigen Einsatzbereichen (Junioren oder Senioren) differenziert werden. Zum Vergleich wurden deshalb auch die Entscheidungen protokolliert, die in einem Spiel von Herrenmannschaften zu treffen waren.


Spielleitungsprotokoll eines Bezirksklassenspiels, geleitet von einem erfahrenen Spielleiter

Wie bei den Junioren waren auch hier die meisten Entscheidungen zur REGEL 12 (Erlaubtes und verbotenes Spiel) zu treffen: Insgesamt waren

  • 40 x Zweikämpfe zu beurteilen, davon
    • 7 x das Stoßen des Gegners
    • 8 x das Zufallbringen des Gegners (2x Anwendung der Vorteilsbestimmung)
    • 4 x Handspiele, davon 2 x unabsichtlich
    • 6 x Halten des Gegners, davon 1 x Aufstützen auf den Gegner (1 x Vorteil)
    • 2 x heftiges Rempeln des Gegners
    • 1 x Anspringen des Gegners
    • 1 x Vorgetäuschtes Foulspiel
  • 11 x galt es, körperlich harten, aber korrekten Einsatt zuzulassen. Zudem kam
  • 1 x die Rückpassregel zur Anwendung und
  • 3 x waren persönliche Strafen gefragt
  • 36 x flog der Ball ins Seitenaus (dabei musste der SR. 3 x über die Richtung des Einwurfes entscheiden. 1 Einwurf war unkorrekt.
  • 14 x Abstöße und
  • 7 x Eckstöße wurden registriert
  • 5 x unterbrach der SR. das Spiel wegen strafbarer Abseitsstellungen und
  • 4 x galt es, Torentscheidungen zu treffen. Letztlich war der Einsatz des Spielleiters
  • 7 x bei der Mauerbildung (Regel 13) erforderlich.
  • 3 x bei Auswechslung von Spielern
  • 2 x bei der Einhaltung der Spielzeit / der Nachspielzeit

Fazit: Um das notwendige regelkundliche Wissen eines Schiedsrichteranwärters abzuchecken, würde ein Prüfungsbogen genügen, der sich auf einfache Grundfragen beschränkt. (Ein Beispiel für einen solchen Fragenkatalog ist unter REGELTESTS – Test 4: Prüfungsfragen – zu finden)

Die eigentliche Ausbildung (und Bewährung) eines Schiedsrichter beginnt erst nach der theoretischen Prüfung. In diesem Bereich gibt es noch viel zu tun.

Bewährt und besser: In Niedersachsen wurden bis zur Vereinheitlichung der Ausbildungsmodalitäten die Prüfungen nach dem Führerscheinprinzip durchgeführt: Die Fußballregeln lassen sich mit 170 Fragen abdecken, sofern die Möglichkeit exemplarischer Fragen genutzt wird. (Beispiel: Die Frage, wie das Spiel fortzusetzen ist, wenn der ausführende Spieler nach Spielfortsetzungen den Ball ein zweites Mal spielt, bevor ein anderer Spieler das Leder berührt, wird nur einmal gestellt, obwohl die Regeln 8, 13, 14, 15, 16 und 17 tangiert sind).

Diesem Fragenkatalog werden die jährlichen Prüfungsfragen entnommen, und zwar zu jeder Regel mindestens eine Frage, zu den relevanten Regeln entsprechend mehr.

Vorteil dieses Verfahrens: Bei niedriger Durchfallquote gewinnen wir trotzdem Schiedsrichter mit fundiertem Wissen !