Nachgedacht

Von der Allmacht der Schiedsrichter

Auch wenn die Schiris irren, ist alles rechtens!

Die Polizei stoppt einen Autofahrer. Der Polizeibeamte teilt dem Fahrer mit, nach seiner Meinung sei er erheblich zu schnell gefahren und kassiert sogleich seine Fahrlizenz. Der Fahrer muss seinen Weg zu Fuß fortsetzen. In einem Rechtsstaat undenkbar? Sicherlich.

Ein Fußballschiedsrichter meint, ein Spieler habe sich rücksichtslos eingesetzt. Mit dem Zeigen der roten Karten zieht er den Akteur aus dem Verkehr und behält seine Spiellizenz ein. Illegal? Keineswegs.

Die Fußballregeln bezeichnen einen solchen Vorgang als Tatsachenentscheidung und legen sogleich fest, dass die Maßnahme des Schiedsrichters endgültig ist, auch wenn der Spielleiter sich offensichtlich geirrt haben sollte: In den 50-er Jahren erzielte der FC Kaiserslautern im Endspiel um die deutsche Fußballmeisterschaft das entscheidende Tor aus einer so offensichtlichen Abseitsstellung, dass der eklatante Fehler des Referees von nahezu allen Zuschauern erkannt wurde. Aber selbst der Filmbeweis der damaligen Wochenschau konnte dem Gegner nicht zu seinem Recht verhelfen.

Angesichts der zunehmenden Kommerzialisierung des Fußballsport beschloss die FIFA vor einigen Jahren zudem, die Fußballregeln dahingehend zu ergänzen, dass die Schiedsrichter für ihre Entscheidungen von keiner Seite finanziell haftbar gemacht werden können. Klagen von Bundesligavereinen, der Schiedsrichter habe mit einem ungerechtfertigten Pfiff den Verein um Millionen gebracht, sind in den Wind geschrieben.

Die ungeheure Machtfülle der Fußballschiedsrichter veranlasste Zitronelli, Verfasser einer heiter-ironischen Betrachtung über die »schwarze Zunft«, sein Büchlein »Ich bin der Herr – ein Gott« zu titulieren. Der Autor, selbst langjähriger Fußballspieler und Trainer, kennt sich im Metier aus: Er zeichnete sich seinen ganzen Frust über die Schiris von der Seele und holte die »Götter« von ihrem Thron.

Dazu hätte es allerdings dieses (vortrefflichen) Buches nicht bedurft: Jeder neutrale SR-Beobachter (und Beurteiler) kennt die Schwächen seiner Pappenheimer und gesteht einem Spielleiter in der Regel eine Handvoll Fehler zu, ohne die Spielleitung deshalb gleich negativ zu beurteilen.

Fazit: Die Inthronisation des Schiedsrichters ist Ausdruck seiner Schwäche und nicht etwa seiner Unfehlbarkeit: Würde jedes Spiel wiederholt, in dem der Spielleiter unkorrekte Entscheidungen getroffen hat, wären wir noch bei den Begegnungen des letzten Jahrtausends ...

Wir müssen also mit den Fehlern der Schiedsrichter leben.

Ein wenig tröstlich mag es sein, wenn man die falschen Entscheidungen der Schiris in Relation zu den Fehlleistungen der Spieler setzt: Beim Bezirksligaspiel FC Norden – Großefehn notierte ich in der 1. Spielhälfte 2 Fehler des Schiedsrichters, während die Spieler der Heimmannschaft sich 16 Fehlpässe leisteten, sich 10x auf unnötige Zweikämpfe einließen und den Ball dabei verloren und schließlich dem Gegner durch 2 katastrophale Deckungsfehler große Torchancen eröffneten.

Ungleich ist auch die Beurteilung der Fehlleistungen: Das Versagen der Akteure wird vom Publikum (fast) klaglos hingenommen, zeigt jedoch der Schiedsrichter z. B. bei einem (belanglosen) Einwurf im Mittelfeld die falsche Richtung an, ertönt sogleich lauter Protest: »Blindfisch«, »Brille aufsetzen«, »Eierkopf« und »Schieber« sind gängige Zurufe für leichte Fälle ...

In der Sportgerichtsbarkeit hat es in der Vergangenheit immer wieder vergebliche Versuche gegeben, den Paragraphen über die geltenden Beweisregeln zu ändern. Es heißt dort: »Festgestellte Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter sind unanfechtbar.«

Opfer dieser rigorosen Bestimmung wurde im Vorjahr die Mannschaft von Hansa Rostock, die im Spiel gegen Hannover 96 einen unkorrekten Treffer hinnehmen musste: Wie die Fernsehaufzeichnung bewies, hatte Schiedsrichter Steinborn das Spiel unmittelbar vor der Torerzielung wegen einer vermeintlichen Abseitsstellung mit einem Pfiff unterbrochen und dann das (spielentscheidende) Tor trotzdem anerkannt. Wie der Presse zu entnehmen war, hätte das von den Hanseaten angerufene Sportgericht der Gerechtigkeit gerne zum Siege verholfen und das Spiel neu angesetzt, wenn nicht der Weltfußballverband dem DFB wieder mit dem Ausschluss seiner Mannschaften vom internationalen Spielverkehr gedroht hätte. Nach den Erfahrungen bei der letzten Weltmeisterschaft in Japan und Korea weiß die FIFA nur zu gut, dass Schiedsrichter sich häufiger ’mal irren können ...

(aus einer Kolumne von U.Voss im OSTFRIESISCHEN KURIER)