Nachgedacht

Zweikämpfe

Ein Kardinalfehler der Schiedsrichter

Schon zu einer Zeit als Deutschlands Spitzenschiedsrichter noch für weniger als 100 DM eine Bundesligabegegnung leiteten, monierte der allseits anerkannte Fußballlehrer Dettmar Cramer anlässlich eines DFB-Schiedsrichterlehrganges eine sehr häufige unkorrekte Beurteilung eines ganz bestimmten Zweikampfverhaltens. Seltsamerweise konnte dieser Mangel bis heute nicht abgestellt werden.

Die nachstehende Kurzgeschichte soll es dem Leser ermöglichen, diesen Kardinalfehler unserer Schiedsrichter zu entdecken:

Wo steckt der Fehler ?

Die Zuschauer feuern ihre Mannschaft an. Noch sind beim Stande von 1:1 zwei Minuten zu spielen: Fischer stürmt mit dem Ball in Richtung gegnerisches Tor. Er hat nur noch einen Abwehrspieler vor sich. Geschickt spielt er dem verteidigenden Spieler den Ball durch die Beine. Der Verteidiger bleibt einfach stehen und lässt den Stürmer voll auflaufen. Die Menge tobt! Der fällige Freistoß wird vor das Tor gespielt. Torwart und Angreifer springen gleichzeitig nach dem Ball und prallen zusammen. Das Leder fliegt unberührt ins Tornetz. Der Schiedsrichter entscheidet auf »Abstoß« ...

Die Lösung: Die Freistoßentscheidung für den Angreifer war falsch! Der Stürmer hätte statt des direkten Weges zum Ball den Verteidiger in gebührendem Abstand umrunden müssen.

Die Referees beim Handball beurteilen solche Zweikämpfe in der Regel korrekter: Sie entscheiden auf Stürmerfoul.

Ein durchaus vergleichbarer Vorgang geschah im DFB-Pokalendspiel 2002 zwischen Bayer Leverkusen und Schalke 04. Unmittelbar vor der Halbzeitpause spielte Asamoah den Ball an dem Leverkusener Placente vorbei. Ohne seinen Kurs zu ändern, rannte der füllige Schalker seinen Gegenspieler »über den Haufen«. Die Geste des Leverkusener Abwehrspielers wurde vom Fernsehkommentator richtig gedeutet: »Placente kann sich ja nicht in Luft auflösen.«

Worauf sollte der Spielleiter bei den geschilderten Zweikämpfen achten, damit sie gerecht beurteilt werden?

  • Bleibt der Abwehrspieler stehen bzw. wendet er auf der Stelle – wobei ihm ein Aktionsradius von 20-30 cm zugestanden werden sollte – so ist bei Zusammenstößen stets der Angreifer der Schuldige.
  • Zugestehen muss man einem Abwehrspieler auch, dass er einem rücksichtslosen Stürmer nicht gerade seine verletzungsanfällige »Vorderfront« zuwendet. Führt er deshalb eine viertel Körperdrehung durch, um den Gegner mit der Schulter abzubremsen, bleibt der Regelverstoß beim Angreifer.
  • Stellt sich der Verteidiger dem Stürmer in den Weg, indem er mit einem Seitwärtsschritt die Laufrichtung des Gegners blockiert, erhält die angreifende Mannschaft den Freistoß zugesprochen.

Das Kuriose: Die Zuschauer haben sich mittlerweile an die unkorrekte Regelauslegung gewöhnt, protestieren nicht (mehr) und fordern sogar die falsche Entscheidung ...