Lösung
Das Sportgericht entschied damals auf Neuansetzung des Spiels: Der Spielleiter hätte sich die Forderung nach Abbruch der Partie schriftlich geben müssen. Richtig ist also Lösung c.
Ubbo Voss - Ein Schiedsrichterlehrwart berät
Das Sportgericht entschied damals auf Neuansetzung des Spiels: Der Spielleiter hätte sich die Forderung nach Abbruch der Partie schriftlich geben müssen. Richtig ist also Lösung c.