Fußballregeln – 2023/2024
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Regel 1 – Spielfeld

1. Spielunterlage

Das Spielfeld muss vollständig aus einer Naturrasenunterlage oder, sofern gemäß den Wettbewerbsbestimmungen zulässig, einer Kunstrasenunterlage bestehen, es sei denn, die Wettbewerbsbestimmungen lassen eine Kombination aus Kunst- und Naturrasenmaterialien (Hybridsystem) zu.

Kunstrasenfelder müssen grün sein.

Werden Pflichtspiele zwischen Auswahlteams von nationalen Fußballverbänden, die der FIFA angehören oder Spiele internationaler Klubwettbewerbe auf einer Kunstrasenunterlage ausgetragen, muss diese den Anforderungen des FIFA-Qualitätskonzepts für Kunstrasen oder des »International Match Standard« entsprechen, soweit keine Ausnahmegenehmigung seitens der IFAB vorliegt.

2. Spielfeldmarkierungen

Das Spielfeld ist rechteckig und wird mit durchgezogenen Linien gekennzeichnet, von denen keinerlei Gefahr ausgehen darf. Kunstrasenmaterialien können für die Spielfeldmarkierungen auf Naturrasenfeldern genutzt werden, wenn hiervon keinerlei Gefahr ausgeht. Die Linien gehören zu dem Raum, den sie begrenzen.

Auf dem Spielfeld dürfen nur die in Regel 1 genannten Linien angebracht werden. Auf einem Kunstrasenfeld sind auch andere Linien zulässig, sofern diese andersfarbig sind und sich klar von den Fußballmarkierungen unterscheiden lassen.

Die beiden längeren Begrenzungslinien sind Seitenlinien, die beiden kürzeren Torlinien.

Das Spielfeld ist durch eine Mittellinie in zwei Hälften geteilt, die die beiden Seitenlinien jeweils in deren Mitte verbindet.

In der Mitte der Mittellinie befindet sich der Anstoßpunkt. Um ihn herum befindet sich der Anstoßkreis mit einem Radius von 9,15 m.

Im Abstand von 9,15 m zum Eckviertelkreis kann außerhalb des Spielfelds rechtwinklig zur Tor- bzw. Seitenlinie eine Abstandsmarke angebracht werden.

Alle Linien sind gleich breit. Ihre Breite beträgt höchstens 12 cm. Die Torlinie ist gleich breit wie die Torpfosten und die Querlatte.

Auf einem Kunstrasenfeld sind auch andere Linien zulässig, sofern diese andersfarbig sind und sich klar von den Fußballmarkierungen unterscheiden lassen.

Ein Spieler, der unerlaubte Markierungen auf dem Spielfeld anbringt, wird wegen unsportlichen Betragens verwarnt. Bemerkt der Schiedsrichter, dass die unerlaubten Markierungen bei laufendem Spiel angebracht wurden, verwarnt er den Spieler, sobald der Ball aus dem Spiel ist.

3. Abmessungen

Die Seitenlinien sind zwingend länger als die Torlinien.

Länge:mindestens 90 mhöchstens 120 m
Breite:mindestens 45 mhöchstens 90 m

Alle Linien sind gleich breit. Ihre Breite beträgt höchstens 12 cm.

4. Internationale Spiele

Länge:mindestens 100 mhöchstens 110 m
Breite:mindestens 64 mhöchstens 75 m

Die Wettbewerbsbestimmungen können die Länge der Tor- und der Seitenlinie innerhalb der obigen Bandbreite beliebig festlegen.

Die Maße gelten von der Außenkante der Linien, da die Linien zum Raum gehören, den sie begrenzen.

Die elf Meter zwischen Elfmeterpunkt und Torlinie werden von der Mitte des Elfmeterpunkts zur hinteren Kante der Torlinie gemessen.

5. Der Torraum

Im Abstand von jeweils 5,50 m zu den Innenkanten der Torpfosten verlaufen zwei Linien rechtwinklig zur Torlinie. Diese Linien erstrecken sich 5,50 m in das Spielfeld hinein und sind durch eine zur Torlinie parallele Linie miteinander verbunden. Der von diesen Linien und der Torlinie umschlossene Raum wird Torraum genannt.

6. Der Strafraum

Im Abstand von jeweils 16,50 m zu den Innenkanten der Torpfosten verlaufen zwei Linien rechtwinklig zur Torlinie. Diese Linien erstrecken sich 16,50 m in das Spielfeld hinein und werden durch eine zur Torlinie parallele Linie miteinander verbunden. Der von diesen Linien und der Torlinie umschlossene Raum wird Strafraum genannt.

Im Strafraum befindet sich 11 m vom Mittelpunkt der Torlinie zwischen beiden Torpfosten entfernt der Elfmeterpunkt.

Außerhalb des Strafraums ist ein Teilkreis mit einem Radius von 9,15 m vom Mittelpunkt des Elfmeterpunkts aus eingezeichnet.

7. Eckbereich

Der Eckbereich wird durch einen Viertelkreis mit einem Radius von 1 m um jede Eckfahne herum innerhalb des Spielfelds gekennzeichnet.

8. Fahnenstangen

An jeder Ecke des Spielfelds befindet sich eine Fahne, deren Stange nicht unter 1,50 m hoch und oben nicht spitz sein darf.

Fahnenstangen können an jedem Ende der Mittellinie außerhalb des Spielfelds und mindestens 1 m von der Seitenlinie entfernt aufgestellt werden.

9. Technische Zone

Die technische Zone bezieht sich auf Spiele in Stadien mit einem eigenen Bereich mit Sitzplätzen für Teamoffizielle und Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler. Für diesen Bereich gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Die technische Zone sollte sich auf jeder Seite höchstens 1 m über den Sitzbereich hinaus und höchstens 1 m an die Seitenlinie heran erstrecken.
  • Die technische Zone sollte markiert sein.
  • Die Wettbewerbsbestimmungen legen fest, wie viele Personen sich in der technischen Zone aufhalten dürfen.
  • Die Personen, die sich in der technischen Zone aufhalten dürfen:
    • sind in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsbestimmungen vor Spielbeginn zu melden,
    • müssen sich verantwortungsvoll verhalten,
    • dürfen die technische Zone nur in Ausnahmefällen verlassen, z. B. wenn der Schiedsrichter dem Physiotherapeuten/Arzt gestattet, das Spielfeld zu betreten, um auf dem Feld einen verletzten Spieler zu untersuchen.
  • Nur eine Person darf von der technischen Zone aus jeweils taktische Anweisungen erteilen.

Um jede Eckfahne befindet sich innerhalb des Spielfelds ein Viertelkreis mit einem Radius von 1 m.

10. Tore

In der Mitte der beiden Torlinien befindet sich jeweils ein Tor.

Ein Tor besteht aus zwei senkrechten Torpfosten, die gleich weit von den jeweiligen Eckfahnen entfernt und an ihrem oberen Ende durch eine Querlatte verbunden sind. Die Torpfosten und die Querlatte müssen aus einem zugelassenen Material und ungefährlich sein. Die Torpfosten und die Querlatte beider Tore müssen die gleiche Form aufweisen: quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder eine entsprechende Mischform.

Es wird empfohlen, dass alle Tore, die bei Spielen eines offiziellen von der FIFA oder einer Konföderation organisierten Wettbewerbs eingesetzt werden, die Anforderungen des FIFA-Qualitätsprogramms für Fussballtore erfüllen.

Der Abstand zwischen den Innenkanten der Torpfosten beträgt 7,32 m. Die Unterkante der Querlatte ist 2,44 m vom Boden entfernt.

Die Torpfosten sind gemäß der nebenstehenden Illustration (Anm. siehe Orginalversion des DFB) auf der Torlinie anzubringen.

Der Torpfosten und die Querlatte sind weiß und ebenso breit wie tief, höchstens aber 12 cm.

Falls die Querlatte verschoben wird oder bricht, wird das Spiel unterbrochen, bis sie repariert oder wieder in die richtige Lage gebracht wurde. Das Spiel wird mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt. Wenn die Querlatten nicht repariert werden kann, muss das Spiel abgebrochen werden. Die Querlatte darf nicht durch ein Seil oder ein flexibles oder gefährliches Material ersetzt werden.

Netze können an den Toren und am Boden hinter den Toren befestigt werden, sie müssen ausreichend gesichert sein und dürfen den Torhüter nicht behindern.

Sicherheit

Tore (einschließlich tragbarer Tore) müssen fest im Boden verankert sein.

11. Torlinientechnologie (GLT)

GLT-Systeme dürfen eingesetzt werden, um den Schiedsrichter bei seiner Entscheidung, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht, zu unterstützen.

Beim Einsatz der GLT dürfen Anpassungen am Torrahmen im Einklang mit den Spezifikationen des FIFA-Qualitätsprogramms für die GLT und den Spielregeln vorgenommen werden. Der Einsatz der GLT muss in den maßgebenden Wettbewerbsbestimmungen festgelegt werden.

GLT-Prinzipien

Die GLT gilt ausschließlich für die Torlinie und allein, um zu bestimmen, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht.

Das Signal, dass ein Tor erzielt wurde, wird vom GLT-System unmittelbar und ausschliesslich den Spieloffiziellen übermittelt (auf die Uhr des Schiedsrichters, durch Vibration und ein optisches Signal) und binnen einer Sekunde bestätigt. Das Signal darf auch in den Video-Überprüfungsraum (VÜR) übermittelt werden.

Anforderungen und Merkmale der GLT

Beim Einsatz der GLT bei Pflichtspielen müssen die Wettbewerbsorganisatoren dafür sorgen, dass das System (einschliesslich jeder potenziell zulässigen Anpassung am Torrahmen oder an der Technologie im Ball) die Anforderungen des FIFA-Qualitätsprogramms für die GLT erfüllt.

Beim Einsatz der GLT muss der Schiedsrichter die Funktion der Technologie vor Spielbeginn gemäß den Bestimmungen im Testhandbuch überprüfen. Wenn das System nicht gemäß Testhandbuch funktioniert, darf der Schiedsrichter das GLT-System nicht einsetzen und muss dies den zuständigen Instanzen melden.

12. Kommerzielle Werbung

Auf dem Spielfeld, in dem von den Tornetzen umschlossenen Raum, in der technischen Zone, im Schiedsrichter-Videobereich (SVB) und innerhalb von 1 m zu den Begrenzungslinien ist ab dem Betreten des Spielfeldes durch die Teams zu Beginn des Spiels bis zu deren Verlassen des Spielfelds bei Halbzeitpause sowie von deren Wiederbetreten des Spielfeldes nach der Halbzeitpause bis zum Spielende jede Art von physischer oder virtueller kommerzieller Werbung verboten. Ebenso unzulässig ist Werbung an Toren, Tornetzen, Fahnen und Fahnenstangen sowie das Anbringen fremder Ausrüstung (Kameras, Mikrofone usw.) an diesen Gegenständen.

Darüber hinaus muss vertikale Werbung mindestens:

  • 1 m von den Seitenlinien entfernt sein,
  • denselben Abstand zur Torlinie haben, wie das Tornetz tief ist, und
  • 1 m vom Tornetz entfernt sein.

13. Logos und Embleme

Das physische oder virtuelle Abbilden von Logos oder Emblemen der FIFA, von Konföderationen, nationalen Fußballverbänden, Wettbewerben, Vereinen oder anderen Körperschaften auf dem Spielfeld, an den Tornetzen, in dem von ihnen umschlossenen Raum, an den Toren und Fahnenstangen während des Spiels ist verboten. Auf den Fahnen an den Fahnenstangen sind solche Logos und Embleme hingegen erlaubt.

14. Video-Schiedsrichterassistenten (VAR)

Bei Spielen, bei denen VAR zum Einsatz kommen, müssen ein Video-Überprüfungsraum (VÜR) und mindestens ein SchiedsrichterVideobereich (SVB) vorhanden sein.

Video-Überprüfungsraum (VÜR)

Im VÜR arbeiten der Video-Schiedsrichterassistent (VAR), der Assistent des VSA (AVAR) und der Replay-Operateur (RO). Der VÜR kann sich im/beim Stadion oder an einem anderen Ort befinden. Nur befugte Personen erhalten Zutritt zum VÜR und dürfen während des Spiels mit dem VAR, AVAR und RO kommunizieren.

Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte Spieler und Teamoffizielle, die den VÜR betreten, werden des Feldes verwiesen.

Schiedsrichter-Videobereich (SVB)

Bei Spielen, bei denen VAR zum Einsatz kommen, muss mindestens ein SVB vorhanden sein, in dem der Schiedsrichter eine persönliche Videoüberprüfung am Spielfeldrand vornehmen kann. Der SVB muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • ein sichtbarer Bereich außerhalb des Spielfelds und
  • klar markiert sein.

Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte Spieler und Teamoffizielle, die den SVB betreten, werden verwarnt.

Zusätzliche Erläuterungen des DFB

  1. Die übliche Größe des Spielfeldes ist: Länge 105 m, Breite 68 – 70 m.
  2. Der Platzverein ist für die richtige Zeichnung des Spielfeldes sowie den ordnungsgemäßen Aufbau der Tore, ihre zuverlässige Befestigung und ihren unbeschädigten Zustand verantwortlich.
  3. Die Linien müssen vor dem Spiel gut sichtbar aufgezeichnet sein.
  4. Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und den Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist. Sollte die Beschaffenheit des Platzes infolge schlechten Wetters oder Nachlässigkeit so sein, dass den Spielern Gefahr droht oder eine ordnungsgemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet ist, so hat der Schiedsrichter den Platzverein aufzufordern, die Mängel zu beseitigen. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so fällt das Spiel aus.
  5. Ist die Zeichnung des Spielfeldes wegen Schneefalls nicht mehr erkennbar, sind zusätzlich acht Hilfsflaggen zur Kennzeichnung der Strafräume einen Meter außerhalb der Begrenzungslinien aufzustellen. Stehen keine Hilfsflaggen zur Verfügung, sind auch sogenannte »Hütchen« zugelassen.
  6. Während der Halbzeitpause dürfen Veränderungen am Spielfeld (z. B. Einbringen von Sand vor dem Tor) nur mit Zustimmung des Schiedsrichters vorgenommen werden.
  7. Es sind möglichst Fahnen in lebhafter Farbe zu verwenden.
  8. Die natürliche Silberfarbe bei Toren aus Metall ist zulässig.
  9. Die Spielfelder sollen über eine Sicherheitszone von mindestens 1 m an der Längsseite und von mindestens 2 m an der Querseite verfügen. Für den Spielbetrieb auf DFB-Ebene gelten Sonderregelungen, die in den Durchführungsbestimmungen für die Bundesspiele festgehalten sind (Fotografenlinie hinter den Toren 5,50 m und seitlich von den Torpfosten bis zu den Eckfahnen 2 m Abstand zur Torlinie). Für den Spielbetrieb der Lizenzligen gelten zusätzlich Abstände für Mannschaftsbänke und Platzordner 5 m von der Seitenlinie sowie eine Absperrung des Innenraums von mindestens 2 m Höhe.
  10. Ein Spiel unter Flutlicht darf frühestens 30 Minuten nach Ausfall der Beleuchtung abgebrochen werden. Kann der Schaden innerhalb dieser Zeit behoben werden, so wird das Spiel nach Instandsetzung der Beleuchtungsanlage fortgesetzt. Kann ein Schaden an der Flutlichtanlage nur teilweise behoben werden, entscheidet der Schiedsrichter über die Fortsetzung oder den Abbruch des Spiels.

Anmerkung: Die Regeländerungen zur Saison 2023/24 sind unterstrichen.


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