Wer oder was bestimmt den Ort der Spielfortsetzung:
Spieler, Tatort oder Ball ?
Einer Schiedsrichtergruppe aus Hannover gebührt das Verdienst, eine neue Regelfrage kreiert zu haben. Sie führte dort zu regen Diskussionen, nicht aber zu einer Lösung ...
Es geht um die Frage, wo und wie nach einem Vergehen das Spiel fortgesetzt wird. Dazu folgt ein Minitest aus drei Fragen, wobei die dritte Frage die strittige ist.
1. Ein Abwehrspieler, der genau auf der Strafraumlinie steht, spielt außerhalb des Strafraumes einen Ball mit der Hand.
2. Ein Spieler ist nach einem korrekten Zweikampf über die Seitenlinie geraten. In Erwartung eines Freistoßes nimmt er den Ball, der auf der Seitenlinie liegt, in die Hand.
⇒ 3. Ein im Netzraum des Tores stehender Abwehrspieler verhindert ein sicheres Tor, indem er den Schuss auf das Tor mit der Hand abwehrt. Bei dem Ballkontakt hatte das Leder die Torlinie bereits zu 3/4 überschritten. Der Ballkontakt fand also außerhalb der Spielfläche statt. Wegen »Torraubs« zeigt der Schiedsrichter dem Abwehrspieler die rote Karte. Über den Ort der Spielfortsetzung muss jetzt »NACHGEDACHT« werden. Es stehen zur Auswahl:
a. Mittelkreis (kann Ärger mit den Regelexperten geben)
b. 11m-Punkt (fast alle sind zufrieden)
c. Torraumlinie (der Schiedsrichterball stößt weitgehend auf Unverständnis)
Lösung
Lösung zur Frage 1: Es gibt einen direkten Freistoß und gegebenenfalls verhängt der Schiedsrichter eine persönliche Strafe.
Lösung zur Frage 2: Das Spiel wird mit einem direkten Freistoß auf der Seitenlinie fortgesetzt. Gegebenenfalls verhängt der Schiedsrichter eine persönliche Strafe.
Lösung zur Frage 3: Nach offizieller Auskunft wird das Spiel mit einem Strafstoß fortgesetzt. Antwort »b« ist also richtig.
Bei den geschilderten Vergehen bestimmt der Kontakt zwischen Spieler und Ball den Ort des Vergehens und damit Ort und Art der Spielfortsetzung. In den DFB-Fußballregeln gibt es den Begriff »Kontaktvergehen«, wenngleich er auch nicht explizit im Zusammenhang mit dem Handspiel verwendet wird. Deutlicher wird hier das italienische Regelheft (»Il Regolamento del Giuoco del Calcio«) mit seinen praktischen Anweisungen der italienischen Schiedsrichtervereinigung (»Guida Pratica AIA«). In ihm wird die Bedeutung des Kontaktes bei einem Handspiel für Ort und Art der Spielfortsetzung deutlich herausgestrichen (siehe Anmerkung unten).
Zur Lösung der Frage 3: Dem Regelwerk nach müsste es bei einem Handspiel im Netzraum des Tores einen Schiedsrichterball geben, sofern der Ball die Torauslinie noch nicht vollständig überschritten hat. Das Vergehen findet außerhalb des Spielfeldes statt und für diesem Fall findet man in den Fußballregeln (Regel 12 - Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen. Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter) unter »Grundvoraussetzungen für ein Foulspiel« folgende Aussagen:
»Damit ein Vergehen als Foulspiel gewertet wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Das Foulspiel wurde von einem Spieler begangen.
- Das Foulspiel erfolgte auf dem Spielfeld.
- Das Foulspiel erfolgte bei laufendem Spiel.
Hat der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen, weil es außerhalb des Spielfelds (bei laufendem Spiel) zu einem Vergehen gekommen ist, wird die Partie mit einem Schiedsrichter-Ball an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand. Wurde das Spiel innerhalb des Torraums unterbrochen, erfolgt der Schiedsrichter-Ball auf der Torraumlinie parallel zur Torlinie so nahe wie möglich bei der Stelle, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.«
Um ein Vergehen als Foulspiel zu werten, muss es also auf dem Spielfeld erfolgen. Genau dies ist hier aber nicht der Fall. Daher müsste der Schiedsrichter eigentlich das Spiel mit einem Schiedsrichter-Ball fortsetzen.
Auch der Abschnitt zum Strafstoß in der Regel 12 hilft im vorliegenden Fall nicht weiter. Hier heißt es
»Begeht ein Spieler des verteidigenden Teams eines der genannten zehn Vergehen (eigene Anmerkung: zu diesen zehn Vergehen gehört auch das Handspiel) im eigenen Strafraum, ist dies durch einen Strafstoß zu ahnden, vorausgesetzt, der Ball war im Spiel. Dabei ist unerheblich, wo sich der Ball zum Zeitpunkt des Vergehens befand.«
Das Vergehen muss also im Strafraum stattfinden. Auf ein Vergehen, das außerhalb des Strafraums stattfindet und das mit einem Strafstoß geahndet werden muss, findet sich auch hier kein Hinweis.
Anders hingehen lautet die offizielle Regelauslegung: Mit der Begründung, dass der Ball als Teil des Spielfeldes aufzufassen sei, solange er die Spielfeldfläche nicht vollständig überschritten habe, sind die Schiedsrichter angewiesen, im vorliegenden Fall auf Strafstoß zu entscheiden.
Nun wird wohl jeder, der sich mit dem Fußball und seinem Regelwerk beschäftigt, der offiziellen Regelauslegung zustimmen, dass die Schiedsrichter im vorliegenden Fall auf Strafstoß entscheiden sollen. Alles andere wäre dem Gerechtigkeitsinn vollkommen zuwider. Nichtsdestotrotz ist die Auslegung nicht ganz überzeugend. Zum einen, da sich für die Auffassung, der Ball sei Teil des Spielfeldes im Regelwerk nirgends auch nur der geringste Hinweis finden lässt. Im Gegenteil, diese Auffassung würde dem Regelwerk eher widersprechen. So findet man beispielsweise in der Regel 1 folgende Aussagen: »Das Spielfeld ist rechteckig und wird mit Linien abgegrenzt« sowie »Alle Linien sind gleich breit. Ihre Breite beträgt höchstens 12 cm«.
Zum anderen löst die Auffassung, der Ball gehöre zum Spielfeld, solange er die Spielfeldfläche nicht vollständig überschritten habe, das Problem auch nur scheinbar, denn der Kontakt zwischen Hand und Ball gehört nicht zum Ball und somit auch nicht zum Spielfeld. Das Vergehen findet also weiterhin außerhalb des Spielfeldes statt. Die Problematik bleibt also bestehen.
Die Frage stellt sich, warum nicht einfach ein Passus wie beispielsweise der folgende in das Regelwerk aufgenommen wird: Wenn ein Ball auf der Torlinie durch ein Vergehen das außerhalb des Spielfeldes stattfindet, an der Überquerung der Torlinie gehindert wird, wird auf Strafstoß entschieden.
Anmerkung: In den praktischen Anweisungen (Guida Practica AIA) der »Il Regolamento del Giuoco del Calcio« zur Regel 12 findet man folgende Regelfrage:
Was entscheidet der Schiedsrichter, wenn ein Spieler (nicht der Torwart), sich außerhalb des eigenen Strafraumes befindet und dort absichtlich den Ball, der sich im Strafraum oder auf der Strafraumlinie befindet, spielt?
Antwort: Da der Kontakt innerhalb des Strafraumes stattfindet, entscheidet der Schiedsrichter auf Strafstoß. ...
Wer möchte, kann uns und anderen seine Meinung zu diesem Thema mitteilen
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Hallo, T. Yalcin, am 30. 01. 2012 um 21:03
Hallo Sven, Ubbo Voss, am 20. 10. 2011 um 11:48 Entschuldigt, aber vielleicht verstehe ich die Frage nicht richtig!?! Es heisst in Frage drei, dass der Ball 3/4 der Torlinie überschritten habe und dann mit der Hand abgewehrt wurde. Ist dann die Frage nach Strafstoß überhaupt richtig? Tor und persönliche Strafe kommt hier nicht in Frage? Habe ich was überlesen? Sven C.B. Kreis 11, am 28. 08. 2011 um 18:40
Bernd, das Problem bei Frage 3 ist nicht, ob der Ball noch im Spiel ist (das ist er ganz sicher), sondern ob das Vergehen auf dem Spielfeld stattfindet. Dennis J., am 28. 08. 2011 um 9:44
An T.Swiridjuk Bernd Fröhlich SR Kreis 13 HAGEN, am 28. 08. 2011 um 8:27
Zu Frage 1 , Wo findet der Kontakt mit der Hand denn statt ,der Spieler steht zwar auf der Linie , aber die Hand geht doch eindeutig außerhalb des Strafraumes an den Ball , somit bleit doch nur der dir.F. Bernd Fröhlich SR Kreis 13 HAGEN, am 28. 08. 2011 um 8:08 Sehr heikel ist das Thema auch deswegen, da der sich der Torwart regelmäßig seiner Hände bedient, um den Ball aus dem "Netzraum" in das Spielfeld zurückzubefördern. Dabei kömmt es oft zu einem Handspiel außerhalb des Spielfeldes. Darf der Torwart das aus Regelsicht überhaupt? T. Swiridjuk, am 27. 08. 2011 um 21:50 Bitte beachten: Spielregeln zur Abfassung von Kommentaren Wichtiger Hinweis: Bitte vergessen Sie nicht im Feld unten Ihren Namen einzutragen, bevor Sie auf den »Vorschau-Button« oder den »Eintragen-Button« klicken, da Ihr Textbeitrag ansonsten nicht gespeichert wird und Sie ihn notfalls noch einmal schreiben müßten. |
Ubbo Voss - Ein Schiedsrichterlehrwart berät